7. Betriebs- oder Personalrat einbeziehen bzw. gründen

7. Betriebs- oder Personalrat einbeziehen bzw. gründen

12. März 2021 0

Der Betriebs- oder Personalrat ist prinzipiell für alle Belange der Mitarbeitenden zuständig, die das Arbeitsumfeld betreffen, somit auch für den Themenbereich Partizipation. Für die Gründung eines Betriebs-/Personalrats gibt es in der BRD bestimmte gesetzliche Rahmenbedingungen. So muss der Betrieb zum Beispiel über mindestens fünf fest angestellte Mitarbeiter_innen verfügen. Weiterführende Informationen und Unterstützung bei der Gründung erhalten Sie bei den zuständigen Gewerkschaften in Ihrer Region.