2. Betroffene unterstützen, der Betroffenenperspektive Vorrang gewähren
Betroffene Personen zweifeln mitunter die eigene erlebte Realität und empfundene Ungerechtigkeit an. Oftmals entstehen dann Fragen wie: „Habe ich irgendetwas falsch gemacht?“ oder „Habe ich das irgendwie ausgelöst?“. Auch diese Fragen bzw. die Ungewissheit fördern toxischen Stress. Betroffenen sollte klar kommuniziert werden, dass die erlebte Diskriminierung eine illegitime Handlung ist, für die die betroffene Person keinerlei Verantwortung trägt.
In Konfliktsituationen ist es, zumindest bei bestimmten Verfahren, üblich, alle Konfliktparteien zu hören und ggf. an einen Tisch zu bringen. Die gleichwertige Berücksichtigung aller Perspektiven im Zusammenhang mit Diskriminierung wird von der betroffenen Person möglicherweise als Schulterschluss mit der diskriminierenden Person wahrgenommen, und das zu Recht.
Menschen, die andere Personen im Kontext gesellschaftlicher Ungleichheitsverhältnisse (z.B. Klassismus, Rassismus, Sexismus) diskriminieren, verlassen den demokratischen Konsens an der Stelle, an der die allgemeine Gleichwertigkeit von Menschen in Frage gestellt wird. Dementsprechend ist die Handlung illegitim, unabhängig davon, was ihr vorausgegangen ist. Die Beweggründe und Motivation der diskriminierenden Person zu erfragen oder einen „Ausgleich“ zwischen der betroffenen und der diskriminierenden Person herbeiführen zu wollen, kommt einer Legitimierung der diskriminierenden Handlung gleich. Stattdessen sollte die Betroffenenperspektive sowohl bei der Deutung als auch der Bearbeitung des Vorfalls Vorrang haben. Sollte die betroffene Person weitere Unterstützung benötigen, hilft die bundesweit tätige Opferberatung.