4. Strafrechtliche Relevanz einschätzen und ggf. anzeigen
Bestimmte demokratiefeindliche Handlungen und Aussagen sind strafrechtlich relevant. Wenn es eine direkt betroffene Person gibt, kann, soll und muss sie selbst entscheiden, ob sie eine Strafanzeige stellt (für Minderjährige gilt dieser Grundsatz nur eingeschränkt). Möglich ist dies beispielsweise bei jeder Form von körperlicher Gewalt und bei Aussagen, die die persönliche Würde der betroffenen Person verletzen oder zu Gewalt aufrufen. Die betroffene Person sollte unbedingt auch über diese Möglichkeiten beraten werden.
Wenn die dafür notwendigen Kompetenzen in der Organisation nicht vorhanden sind, sollte die bundesweit tätige Opferberatung konsultiert werden. Bei Handlungen, von denen keine Person direkt betroffen ist, ist der jeweiligen Leitungskraft die Entscheidung über eine Strafanzeige überlassen. Dies ist z.B. der Fall, wenn jemand einen Hitlergruß zeigt oder Hakenkreuze auf Tische oder Wände schmiert. Eine Auflistung strafrechtlich relevante Symbole, Zeichen, verbotene Organisationen finden Sie hier. Weiterführende Informationen zum Strafrecht finden Sie hier.