5. Gespräch diskriminierende Person und angemessene Sanktion

5. Gespräch diskriminierende Person und angemessene Sanktion

17. März 2021 0

Das Gespräch mit der diskriminierenden Person ist ein wichtiger Baustein bei der Bearbeitung des Vorfalls. Gut vorbereitet und ausgestattet mit der Perspektive des Opfers sollte die Person zur Rede gestellt und gemeinsam das Geschehen reflektiert werden. Dabei ist herauszuarbeiten, ob es sich um eine bewusste bzw. unbewusste Aussage oder Handlung der diskriminierenden Person handelt. Es ist ratsam, der diskriminierenden Person die überschrittene Grenze in der Kommunikation bzw. der Handlung zu verdeutlichen, den Wunsch nach Verhaltensveränderung zu kommunizieren, eine Entschuldigung beim Opfer nahezulegen und zu prüfen, ob die Person Unterstützung für den Lernprozess benötigt und ggf. entsprechende Verabredungen zu treffen.

Das Gespräch mit der diskriminierenden Person sollte solide vorbereitet sein. Es empfiehlt sich, Facetten der ziel- und partnerorientierten Kommunikation anzuwenden. Ziele des Gespräches bzw. Sanktionsmöglichkeiten sollten vorab geprüft werden. Das Reflexionsgespräch mit der diskriminierenden Person kann mit Hilfe eines Reflexionsbogens gestartet werden. Darüber hinaus können, je nach Fall, die Teilnahme an einem Sensibilisierungstraining oder arbeitsrechtliche Maßnahmen sinnvoll sein. Weiterführende Arbeitsrechtliche Informationen finden Sie hier. Darüber hinaus empfiehlt sich ggf. für Menschen, die sich radikalisiert haben, der Verweis auf die die bundesweite Distanzierungs- und Ausstiegsberatung.